Rechtsprechung
VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung, VG Berlin, Vielzahl von OWis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 FeV
Mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten - IWW
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen zahlreichen Parkverstößen
Kurzfassungen/Presse (11)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Innerhalb eines Jahres 174 OWi-Verfahren sind zu viel
- lawblog.de (Kurzinformation)
Zu viel ist zu viel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Viele Parkverstöße - und der Entzug der Fahrerlaubnis
- lto.de (Kurzinformation)
Fahreignung: 159 Parkverstöße in einem Jahr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
In einem Jahr 159 mal falsch geparkt - Ein notorischer Verkehrssünder muss deshalb seinen Führerschein abgeben
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisrecht: Kann der Führerschein bei vielen Parkverstößen weg sein?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zu viele Bagatellverstöße: Führerschein weg!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden - 159 Parkverstöße rechtfertigen Entzug der Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- NZV 2023, 286
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99
Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten …
Auszug aus VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21
Davon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt; so ist ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2007 - OVG 5 S 26.07 - juris, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 - juris, Rn. 10). - BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75
Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben …
Auszug aus VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21
Derjenige, der durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfährt, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzen, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, und der dagegen nichts unternimmt, weil er keine Rechtsmittel gegen die Bußgeldbescheide ergreift und auch nicht die Überlassung des Fahrzeugs an die jeweiligen Täter von Ordnungswidrigkeiten verweigert, zeigt charakterliche Mängel, die ihn selbst als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweisen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 57.75 - juris, Rn. 34). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für …
Auszug aus VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21
Bei Vorlage dieser Kriterien begründet allein die Anzahl an für sich genommenen unbedeutender Verstöße Zweifel an der Eignung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris, Rn. 5). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71
Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung …
Auszug aus VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21
Zwar haben die, durch die Nichterfassung im Verkehrszentralregister dem Bagatellbereich zuzurechnenden, Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich bei der Prüfung der Fahreignung außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 12.71 - juris, Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2007 - 5 S 26.07
Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Verkehrsverstößen aus dem Bagatellbereich
Auszug aus VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21
Davon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt; so ist ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2007 - OVG 5 S 26.07 - juris, Rn. 3; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 - juris, Rn. 10).